PODORO Podologiepraxis Muri AG
    PODORO Podologiepraxis Muri AG
    PODORO Podologiepraxis Muri AG – Leistungen

    Leistungen

    Professionelle Podologie für Ihre Fussgesundheit.

    PODORO Podologiepraxis Muri AG – Medizinische Behandlung in der podologischen Praxis

    Medizinische Behandlung

    Die komplette medizinische Behandlung dient der fachgerechten Pflege und Gesunderhaltung Ihrer Füsse.

    Sie umfasst die Beurteilung von Haut und Nägeln, das fachgerechte Kürzen und Schleifen der Nägel, die Entfernung von Hornhaut und Druckstellen sowie die Behandlung von eingewachsenen oder verdickten Nägeln. Bei Bedarf werden Hühneraugen (Clavi) behandelt und entlastende Massnahmen angewendet. Abschliessend erhalten Sie eine pflegende Versorgung sowie individuelle Empfehlungen für die häusliche Pflege.

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    PODORO Podologiepraxis Muri AG – Teilbehandlung in der podologischen Praxis

    Teilbehandlung

    Die podologische Teilbehandlung konzentriert sich gezielt auf ein spezifisches Problem an den Füssen.

    Sie umfasst die fachgerechte Behandlung einzelner Beschwerden wie z. B. eingewachsene Nägel, Hühneraugen (Clavi), Druckstellen oder lokal begrenzte Hornhaut. Die Behandlung erfolgt präzise, schonend und individuell abgestimmt, um Beschwerden zu lindern und Folgeschäden vorzubeugen.

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    PODORO Podologiepraxis Muri AG – Risikopatienten in der podologischen Praxis

    Risikopatienten

    Die Behandlung von Risikopatienten richtet sich an Personen mit erhöhtem Komplikationsrisiko.

    Im Mittelpunkt stehen eine besonders sorgfältige Befunderhebung, schonende Behandlungstechniken sowie höchste hygienische Standards. Ziel ist es, Druckstellen, Hautläsionen und Entzündungen frühzeitig zu erkennen und fachgerecht zu versorgen, um schwerwiegende Folgekomplikationen zu vermeiden.

    Gehöre ich zu den Risikopatienten?
    PODORO Podologiepraxis Muri AG – Krankenkasse in der podologischen Praxis

    Krankenkasse

    Seit dem 1. Januar 2022 können Podologinnen und Podologen die medizinische Fusspflege bei Personen mit Diabetes über die OKP abrechnen.

    Voraussetzung ist, dass ein Risikofaktor für ein diabetisches Fuss-Syndrom (DFS) vorliegt und eine ärztliche Verordnung besteht. Bitte bringen Sie bei ihrer ersten Konsultation ihre Krankenkassenkarte und eine vollständig ausgefüllte Verordnung mit.

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    Häufige Fragen